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   BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88   

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https://dejure.org/1990,2513
BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88 (https://dejure.org/1990,2513)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 7 RAr 78/88 (https://dejure.org/1990,2513)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 78/88 (https://dejure.org/1990,2513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum - Vorruhestandsgeld - Zuschuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 948
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Insoweit wird auf die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senats vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 - und 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 - Bezug genommen.
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Insoweit wird auf die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile des Senats vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 - und 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 - Bezug genommen.
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 104/87
    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, stellt diese.Vorschrift ausschließlich auf die Art des regelmäßigen laufenden Zuflusses ab (BSG SozR 4100 § 112 Nrn. 25 und 30; BSG vom 22. März 1989 - 7 RAr 104/87 -).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 57/74

    Berücksichtigungsfähigkeit von tariflichen, nach Eintritt der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Dem steht die Entscheidung des BSG vom 31. August 1976 - 12/7 RAr 57/74 - (SozR 4100 § 112 Nr. 1), auf die sich die Beklagte beruft, nicht entgegen.
  • BSG, 27.09.1968 - 7 RAr 30/67

    Kurzarbeitergeld - Bemessungsgrundlage - Rückwirkende Lohnerhöhungen

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Auf das Leistungsrecht wurde er nur übertragen, wenn die eine Lohnerhöhung begründende Vereinbarung nach dem maßgeblichen Bemessungszeitraum beschlossen oder in Lohnzahlungen umgesetzt worden war, so daß sie am letzten Tage vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht abgerechnet sein konnten (RVA AN 1930, 48 m.w.N.; BSGE 12, 55; 28, 231; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Diese Auffassung steht nicht im Gegensatz zu den feststehenden Grundsätzen des Sozialversicherungsrechts, wonach aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Zügigkeit der Abwicklung von Ansprüchen rückwirkende Lohnveränderungen frühestens von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden können, in denen sie vereinbart worden sind (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden

    Auszug aus BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88
    Auf das Leistungsrecht wurde er nur übertragen, wenn die eine Lohnerhöhung begründende Vereinbarung nach dem maßgeblichen Bemessungszeitraum beschlossen oder in Lohnzahlungen umgesetzt worden war, so daß sie am letzten Tage vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht abgerechnet sein konnten (RVA AN 1930, 48 m.w.N.; BSGE 12, 55; 28, 231; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    Der Wortlaut von § 3 Abs. 2 S 1 VRG macht bereits hinreichend deutlich, daß Ausgangspunkt für die Bildung des prozentualen Wertes von 65 % maximal die monatliche Beitragsbemessungsgrenze des § 175 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - hier idF des am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2343) - ist (vgl zum mit § 118b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wortgleichen § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a und § 3 Abs. 2 VRG: BSG SozR 3-7825 § 3 Nr. 1; Andresen/Barton/Kuhn/Schenke/Weinmann, Vorruhestand, Stand 31. Januar 1991, Teil 5 RdNrn 7 ff und Teil 8 RdNr 21; Rudolf Becker, Das neue VRG, 1. Aufl, 1984, S 24; Pröbsting, VRG, 1984, S 23; ders, DB 1984, 1777, 1779; von Einem, ZfS 1985, 12, 13; Siegers, NZA 1984, 7, 10).
  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 43/93

    Streit über die Höhe eines Arbeitslosengeldes

    Zwar habe der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 15. Februar 1990 (SozR 3-7825 § 3 Nr. 1) die Nachzahlung einer rückwirkend tariflich vereinbarten Lohnerhöhung während des Bemessungszeitraums nicht als Zuwendung angesehen.

    Dem entspricht auch die Auffassung des 7. Senats des BSG (vgl SozR 4100 § 112 Nr. 25 und SozR 3-7825 § 3 Nr. 1).

    Wie in dem vom 7. Senat (SozR 3-7825 § 3 Nr. 1) entschiedenen Fall ist damit auch der Klägerin eine individualisiert dem einzelnen Abrechnungszeitraum zugeordnete tarifvertraglich vereinbarte Gehaltserhöhung im Bemessungszeitraum zugeflossen.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der

    Hierunter sind - im Unterschied zu fortlaufend gezahltem Arbeitsentgelt - Lohnbestandteile zu verstehen, die als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden, so daß der Entgeltbestandteil nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem er erarbeitet wurde, auch zur Verfügung steht (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3-7825 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92

    Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei

    Anderes kann entgegen der Ansicht des Klägers nicht dem Urteil des Senats vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 78/88 - (SozR 3-7825 § 3 Nr. 1) entnommen werden.
  • SG Marburg, 18.02.1999 - S 5 AL 737/96
    Dem entsprechen im übrigen auch weitere Entscheidungen des BSG (vgl. SozR 4100 § 112 Nr. 25 und SozR 3-7825 § 3 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.1993 - L 12 Ar 667/92

    Arbeitslosengeld; Lohnerhöhung; Pauschale; Arbeitsförderung; Einmalige Zuwendung;

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  • LSG Bremen, 30.08.1990 - L 5 Ar 38/88

    Arbeitslosengeld; Lohnerhöhung; Arbeitsentgelt; Berechnung; Bemessungszeitraum;

    Bei der Berechnung des Arbeitsentgelts während des Bemessungszeitraums des § 112 Abs. 2 AFG aF ist eine tarifliche Lohnerhöhung zu berücksichtigen, wenn sie im Bemessungszeitraum vereinbart und abgerechnet wurde, und der Zufluß noch während des Bemessungszeitraums erfolgt (vgl BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 78/88 ).
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